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Platzordnung

Der Vorstand der Gruppe Nordhorn - Emsland e. V. im Deutschen Teckelklub 1888 e. V. erlässt zur Vermeidung von Unstimmigkeiten innerhalb der Gruppe und mit Gästen folgende Ordnung für das Gruppengelände:


1. Vor dem Betreten des Gruppengeländes sollen die Hunde vor dem Gelände ausgeführt werden, damit sie sich lösen können und das Gruppengelände möglichst nicht verkoten oder auf dem Platz urinieren. Passiert dennoch ein Malheur, wird der Hundeführer gebeten, die Hinterlassenschaft (Hundekot) zu beseitigen.

2.Läufige Hündinnen sowie kranke Hunde dürfen nicht auf das Gruppengelände gebracht werden.

3.Beim Betreten des Geländes muss der Hund über eine gültige Tollwutschutzimpfung verfügen. Es wird empfohlen, den Impfpass mitzuführen. Außerdem ist für jeden Hund eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

4.Beim Betreten des Gruppengeländes sind grundsätzlich alle Hunde anzuleinen. Hunde, die sich beim Betreten des Geländes aggressiv oder hyperaktiv verhalten, sollten zur Eingewöhnung zunächst an der Leine gehalten werden, bis sie sich akklimatisiert haben.

5.Die Leinenpflicht gilt insbesondere für das Vereinshaus und den Pergola- Bereich. Bei Nichtbeachtung kann und wird der Vorstand Platzsperren verhängen.

6.Freilaufen und Spielen ist nur auf ausdrückliche Ansage des/der jeweiligen Übungsleiters*in erlaubt. Dies gilt auch während der Pausen. Den Anweisungen des/der Ausbilders*in und des Vorstandes sind unbedingt Folge zu leisten. Ein selbstständiges Arbeiten ohne Einwilligung des/der Ausbilders*in ist nicht gestattet.

7.Besucher mit Hunden haften gegenüber der Gruppe Nordhorn - Emsland e. V. für Schäden, die durch ihre Hunde entstehen. Gleiches gilt für Mitglieder. Jeder ist für seinen Hund verantwortlich.

8.Während der Ausbildung auf dem Gruppengelände haben Eltern und Erziehungs-berechtigte bzw. die entsprechende Aufsichtsperson die alleinige Verantwortung für Kleinkinder, Kinder im Grundschulalter und Jugendliche.

9.Auf den Übungsplätzen wird nicht geraucht.  Im Pergolabereicht sind Zigarettenstummel und sonstige Abfälle in den dafür bereitstehenden Behältnissen zu entsorgen.

10.Die Gruppe haftet unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen nicht für Verletzungen, die durch Raufereien auf dem Gruppengelände entstehen.

11.Mitglieder und Gäste nehmen auf eigenes Risiko an den Veranstaltungen der Gruppe teil. Die Gruppe und deren Verantwortlichen werden durch die Hundeführer von jeglicher Haftung freigestellt.

Nordhorn, im April 2022

Der Vorstand

Platzordnung: Infos
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